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Unfallversicherung
Es gibt zum einen die gesetzliche Unfallversicherung, sowie die private Unfallversicherung als Zusatzversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei ein Bestandteil der Sozialversicherung, die private Unfallversicherung hingegen eine freiwillige Versicherung.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollte man auf eine freiwillige Versicherung dabei jedoch nicht verzichten, denn jährlich geschehen zig Tausend Unfälle allein im Haushalt, aber auch in der Freizeit und im Urlaub, wie auch im Sport, also überall dort, wo die gesetzlichen Unfallversicherung nicht greift, sprich keine Leistungen erbringt.
Die Leistungen, die eine private Unfallversicherung in dieser Hinsicht erbringt, reicht dabei von der Prävention, also vorbeugenden Maßnahmen bis hin zu eventuell notwendigen Heilbehandlungskosten, sowie Kosten für Rehabilitation und Maßnahmen, um die unfallbedingten physische, oder aber psychische Folgen zu beseitigen, bzw. versuchen zu lindern. Die private Unfallversicherung erbringt aber auch direkte Barleistungen an den Versicherten, wie zum Beispiel zum Beispiel in Form des Ausgleich für Gehaltsausfall, genauso wie Rentenzahlungen bei Invalidität. Darüber hinaus leistet eine private Unfallversicherung auch Barleistungen wenn ein Versicherter wegen eines Unfalls stirbt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der vereinbarten Deckungssumme, wie auch nach dem Grad der Invalidität. Eine private Unfallversicherung kann damit die wirtschaftlichen Folgen auffangen, die in Folge eines Unfallereignis entstehen.
Angeboten wird eine private Unfallversicherung heute von den meisten Versicherungsgesellschaften. Es besteht auch die Möglichkeit eine private Unfallversicherung zu kündigen, wobei man die Summe der Prämien abzüglich einer Storno-Gebühr (eine Art Vertragsstrafe, weil man den Vertrag nicht einhält) ausbezahlt bekommt. Wie bei der Lebensversicherung, so spricht man auch bei der privaten Unfallversicherung vom so genannten Rückkaufswert.
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